Montag, 25. April 2016

Bayerisches Integrationsgesetz - und bayerische Leitkultur

Zentraler Kern des Landesintegrationsgesetzes ist der Schutz der heimischen Leitkultur. Was unter "bayerischer Leitkultur" zu verstehen ist, wird in der Präambel des Gesetzes umschrieben.
Ganz Bayern ist geformt von gewachsenem Brauchtum, von Sitten und Traditionen. .... Diese identitätsbildende Prägung unseres Landes (Leitkultur) im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu wahren und zu schützen ist Zweck dieses Gesetzes.
Und weiter im Gesetzestext:
Es ist Ziel dieses Gesetz, (die) Menschen (die aus anderen Staaten kommen und hier nach Maßgabe der Gesetze Aufnahme gefunden haben oder Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen) ... auf die im Rahmen ihres Gastrechts unabdingbare Achtung der Leitkultur zu verpflichten und dazu eigene Integrationsanstrengungen abzuverlangen (Integrationspflicht).
(Art. 1 S. 2 des Gesetzes)

Unter anderem sieht der Gesetzesentwurf eine verpflichtende Belehrung über "Sitten und Gebräuche" vor (wir werden noch darauf zurück kommen) , die - wie bereits ausgeführt - beispielsweise Zugangsvoraussetzung für einen Schwimmbadbesuch sein könnte. Wer eingewandert ist, wird zur unabdingbaren Achtung der bayerischen Leitkultur verpflichtet (Art. 1), hat die Integrationspflicht (Art. 1 S. 2), bekommt jedoch keinerlei Rechte aus dem Gesetz (Art. 17).

Was denn genau diese bayerische Leitkultur ausmacht, bleibt leider im Trüben. Hier muss der Interpretation und Phantasie derjenigen, die das Gesetz anwenden sollen, wohl etwas "Kreativität" nicht nur zwischen Allgäuer Kässpatzn, Bocksbeutel, Brezen, Schäufele, Weißwürscht und Zoiglbier (Ess- und Trink-Kultur) zugemutet werden. (Nach dem Klischee besteht die Tradition in Bayern wohl überwiegend aus Lederhosen tragenden, schuhplattelnden und jodelnden sowie Bier trinkenden und prügelnden Wirtshausbesuchern, die mit dem Alphorn von Alm zu Alm hinweg kommunizieren.)


"Gewachsenes Brauchtum, Sitten und Traditionen" bilden jedenfalls die Leitkultur unseres Landes. Oder - um auf das Thema "Schwimmbadleitkultur" aus unserem Beitrag der letzten Woche aufzugreifen - modische Kleidung (wie z.B. die Frage "Bikini" oder "einteiliger Badeanzug") sind offenkundig nicht als Bestandteil einer bayerischen Schwimmbad-Leitkultur gemeint. Denn es geht um (wohl über Jahrhunderte) "gewachsenes bayrisches Brauchtum". Und die Badebekleidung hat - man brauche sich nur Fotos seit der Frühzeit der Fotografie anzuschauen - in kürzester Zeit erhebliche Änderungen erfahren. Und mit Verlaub: diese Badekleidung ist auch nicht typisch bayrisch, nicht einmal typisch deutsch; und damit sicher nicht Bestandteil einer spezifisch bayrischen Leitkultur.
Klar ist auch: internationale Formen der Jungendkultur - vom Jazz über Beat und Rock'n'Roll zu HipHop und Breakdance - können auch nicht Bestandteil einer spezifisch bayrischen Leitkultur sein.

Ist es vor diesem Hintergrund abwegig, den am 8. April errungenen Weltrekord im Dauerjodeln (Gratulation an dem Chiemsee) als Bestandteil der bayerischen Leitkultur zu sehen? Gehört ein "Jodelkurs" (mit oder ohne Diplom) künftig verpflichtend zum Unterrichtsprogramm - zumindest für Flüchtlinge aus nichtbayerischen Herkunftsländern (Art. 6 mit 8, Begründung S. 28)?
Werden Flüchtlinge aus dem gebirgigen Afghanistan schon bei der Erstregistrierung (2015: in Deutschland in der Erstregistrierung 14,1 % von 1.091,9 Tausend) und damit ggf. vor der Weiterreise in eine andere europäische Leitkultur-Region oder erst mit einem Asylantrag (2015: 7,1 % aus 441.899 Erstanträgen in Deutschland) einem bayerischen Gebirgstrachtenerhaltungs- und Gebirgsschützenverein (Motto: Schießen lernen - Freunde treffen) zur Pflichtschulung über bayerisches Brauchtum zugewiesen? Braucht's das? (Für Zuagroaste: "Tut das denn Not?)
Richtig ist jedenfalls auch: die rund 1.000 Straftaten gegen Flüchtlingsheime alleine im Jahr 2015 (Quelle: Wikipedia), davon über 120 Brandanschläge (Quelle: taz) gehören schwerlich zum bayerischen Brauchtum, und stehen eher in der Tradition der Reichskristallnacht.

Nun wollen wir es uns nicht so einfach wie Matthias Jena, DGB Bayern machen, der lakonisch feststellt:
Was Leitkultur genau meint, erschließt sich im Gesetz nicht. Wenn aber schon das zentrale Integrationsziel unklar ist, kann ein solches Gesetz nur scheitern.
Schließlich sollen Unternehmer für Leitkultur-Kurse auch staatliche Fördergelder erhalten (Art. 9). Und daher muss es schon möglich sein, den Inhalt solcher Kurse etwas näher zu bestimmen.

Daher sollten wir - unter Abkehr von der bisher überhand nehmenden Polemik - den Gesetzestext doch etwas ernsthafter angehen. Denn klar ist jedenfalls:
1. es muss sich um (möglicherweise über Jahrhunderte hin) gewachsenes Brauchtum, Sitten und Traditionen handeln, die
2. im "Vielvölkerstaat Bayern" umfassend verbreitet, aber außerhalb Bayerns ungebräuchlich ist (sonst wäre es keine bayerische Leitkultur, sondern z.B. fränkische Leitkultur - oder aber z.B. alpenländische Leitkultur, die in weit mehr Staaten als nur in Bayern heimisch ist) und
3. diese bayerische Leitkultur muss gefährdet sein, denn sonst müsste man sie nicht schützen. Sie ist also (ohnehin) dabei, in Vergessenheit zu geraten, jedenfalls immer weniger "gelebt" zu werden. Und da könnten Migranten sogar dazu beitragen, solche Gebräuche wieder aufleben zu lassen, wieder zu "beleben" und damit die "bayerische Leitkultur" zu erhalten.
Bei näherem Überlegen fallen dann schon fast vergessene Bräuche und Gepflogenheiten ein - Fensterln (Besuch einer heimlich verehrten Person weiblichen Geschlechts, ohne die Türschwellen zu überschreiten)oder Maibaum klaun (In der Regel ein vorübergehendes an sich nehmen eines entwurzelten und entasteten sowie endrindeten Baumstammes größerer Länge ohne Zustimmung der Berechtigten)zum Beispiel ...

Ein klassisches Beispiel könnte die Kultur des "Fensterln's" sein. Jedenfalls sind dem Autor keine Quellen aus nichtbayerischen Regionen bekannt, die diese Art der Kontaktaufnahme belegen. Und - es scheint sich um eine eher aussterbende, verschwindende Variante der Kontaktaufnahme zu handeln.
Worum geht es nun dabei?
Da die Sitten früher strenger waren als heute (was ja auch den strengen islamisch-wahabitischen Traditionen entgegen kommt), war es gebräuchlich, dass die männliche Dorfjugend des Nachts bei der angebeteten Dame an's Fenster klopfte, um einige persönliche Worte zu wechseln (Deutschkurs als Grundvoraussetzung !)und die Dame des Herzens näher kennen zu lernen. "Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht doch was besseres findet."
Nun war die Kammer der Mägde nicht unbedingt immer im Erdgeschoss - im Gegenteil. Der Bräutigam in spe musste also einen Weg finden, die manchmal nicht unerhebliche Fallhöhe zum Fenster der Angebeteten zu überwinden. Hierzu dienten Leitern (die Baugenehmigungsbehörden und Feuerwehren sprechen immer noch vom "anleitern", wenn es darum geht, einen zweiten unabhängigen Rettungsweg aus erhöht gelegenen Aufenthaltsräumen zu gewährleisten)..
Diese Kultur ist über Jahrhunderte hin gewachsen - es ist eine bayrische (möglicherweise aber doch alpenländische?) Eigenheit und - diese Kultur ist gefährdet. Es wäre also sinnvoll, sie - auch mit Hilfe von Flüchtlingen und Migranten - zu bewahren und zu schützen.
Hierzu sollten dann entsprechende "Fensterl-Kurse" etwa durch Anbieter wie die Bildungswerke oder die Volkshochschulen angeboten werden. Unbedingt auch mit einem Grundelement über die Einhaltung entsprechender Unfallverhütungsvorschriften (UVV), denn neben den Gefahren des Hofhund-anfallens, des Leiter-umkippens oder des Sprossen-durchbrechens kann es auch zu anderen Unfällen kommen, die man besser verhüten sollte.

Über die Tradition des "Maibaum klaun's" möchten wir uns hier aus Gründen des Jugendschutzes und der Sittlichkeit nicht vertiefend auslassen. Denn es gibt ernsthafte Forscher, die im Maibaum (Traditionsstangerl) ein wenig verkapptes Phallus-Symbol sehen, das gerade im Frühjahr zur Zeit der frühgermanischen Fruchtbarkeitsriten im Wettbewerb der Dörfer (wer hat den Längsten) aufgestellt wurde. Aus diesem Männlichkeitswettbewerb soll dann die Tradition kommen, den Nachbarort seines möglichst lange und gerade gewachsenen Maibaumes, also seines "Männlichkeitssymboles" zu "berauben".
Ethnologen finden die Lösung dieses Konflikts (der Männlichkeitswettbewerb ist schon auf ein Stück Naturholz reduziert) besonders interessant. Die so "Beraubten" sind nämlich traditionell gehalten, dem "unerlaubten Entleiher" kräftigende Nahrung (Brotzeit mit Bier, Leberkäs, Schweiner's und Würscht - es ist in dem Zusammenhang bemerkenswert, wie viel Ernährungsphysiologie im bayerischen Brauchtum enthalten ist) als "Lösegeld" zu spendieren, um so den eigenen Maibaum - das Zeichen der eigenen Männlichkeit - wieder zu erhalten.
Diese Tradition wäre eigener, tiefschürfender Analysen zugänglich, von den wir aber auch aus Rücksicht auf religiöse Gepflogenheiten von nichtbayerischen Zuwanderern (alkoholhaltige Getränke wie Bier, Schweinebraten ....) absehen wollen.

Wir würden ein Integrations-lern-Paket "Kommunikation in Bayern" anregen, das neben Sprachkenntnissen auch regionale Eigenheiten (Dialekt - wie "Schwammerl" statt "Pilz") und Grundkurse in Alphorn- und Jodelkommunikation beinhaltet. Über entsprechende Aufbaukurse wie "Goaßl-Schnoizn" oder "Watschntanz" lässt sich dann möglicherweise sogar ein Diplom als "geprüfter Zua-Groaster" mit einem Integrationszeugnis 1. Klasse, 2. Klasse usw. als Grundlage für ein Aufbaustudium (Bachelor, Master) kreieren.


Und eine wichtige Frage stellt sich in dem Zusammenhang, nachdem es ja um den "Schutz der bayerischen Leitkultur" geht:
Wer gilt nach dem bayerischen Gesetzesentwurf eigentlich als Einwanderer (Zua-Groaster?
Das werden wir dann in der nächsten Folge unter die Lupe nehmen.


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Wollen wir einmal nachsehen, was übergeordnete Normen vorsehen, wenn jemand in seinem Heimatland bedroht und verfolgt wird?

Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

...
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
...
Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
(Resolution der UN Generalversammlung, 217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)

Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte.

Die Hohen Vertragsparteien sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu.

...
Art. 14
Diskriminierungsverbot

Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
(Europäische Menschenrechtskonvention)

Wir können nicht erkennen, dass die Inanspruchnahme von Asylrechten von einem ausreichenden Lernerfolg in der Sprachkenntnis oder der Übernahme einer "regionalen Leitkultur" abhängig gemacht werden dürfte.

Also nächste Woche - wer wird als Einwanderer bezeichnet?


Bisherige Berichte zum Thema:
Aus gegebenem Anlass: Fakten - Fakten - Fakten (1) (18.04.2016)
Flüchtlinge - Fakten - Fakten - Fakten (2) (18.04.2016)

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